Wissenswertes zum Thema Brandschutz:
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen,
• die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen
• durch die Mensch und Tier gerettet werden
• die wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Der Brandschutz wird unterteilt in den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz:
Der vorbeugende Brandschutz besteht aus Maßnahmen im täglichen Leben, die getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden, soweit es geht, einzuschränken. Hierzu zählt der bauliche, der anlagentechnische und der organisatorische Brandschutz:
Der bauliche Brandschutz umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit denen die Ausbreitung eines Brandes reduziert oder gar verhindert werden, z.B.
- Bereitstellung von Löschwasser
- Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr
- Bildung von Brandabschnitten etc.
Der anlagentechnische Brandschutz gliedert sich in die Bereiche:
Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung
Durch bauliche Brandschutzmaßnahmen werden Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen
Hierzu zählen Maßnahmen, die durch technischen Anlagen, realisiert werden, z.B. Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen etc.
Die o.g. Brandschutzmaßnahmen werden durch den organisatorischen Brandschutz ergänzt, z.B. Instandhaltung, Wartung von Brandschutzeinrichtungen, Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, Aushang von Brandschutzordnungen.
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die durch die Feuerwehr vor, während und nach eines Brandereignisses geleistet werden.
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